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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Anwendungsbereich

Die Firma Johann Tomaschitz GesmbH, Berger Straße 12, 2421 Kittsee, arbeitet ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Die AGB sind auch unter www.tomaschitz-transporte.at abrufbar. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nicht. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder gegen zwingendes Recht verstoßen, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB nicht. Unwirksame Bestimmungen sind durch eine den unwirksamen Bestimmungen am nächsten kommende und branchenübliche Regelung zu ersetzen. Die AGB gelten für sämtliche Leistungen, die wir im Zusammenhang mit Transporten, Materiallieferungen und Erdbauarbeiten erbringen. Mit der Bestellung bzw. der Erteilung des Auftrages an die Firma Johann Tomaschitz GesmbH anerkennt der Käufer/Auftraggeber diese Bedingungen als Vertragsgrundlage.

Unsere Angebote und Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Wir sind berechtigt, einen Auftrag spätestens acht Tage nach Eingang ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Ein Vertrag kommt erst mit dem Zugang unserer Auftragsbestätigung an den Kunden zu Stande. Ersatzansprüche wegen eines nicht zustande gekommenen Vertrags sind ausgeschlossen. Termine und Fristen, die wir in Angeboten veranschlagen, sind unverbindlich. Ersatzansprüche wegen der Verschiebung von Terminen und Fristen sind ausgeschlossen. Unsere Angebote beruhen auf Informationen, die wir vom Kunden erhalten. Der Kunde haftet für die Richtigkeit
der Informationen.

Der Kunde hat auf eigene Kosten dafür zu sorgen, dass wir alle Baustellen und Arbeitsplätze ohne Einschränkungen erreichen können. Der Kunde ist verpflichtet die technischen Voraussetzungen zu schaffen, um die reibungslose und ungehinderte Baustellen Zu- und Abfahrt zu ermöglichen. Der Kunde hat auch die Zufahrtswege auf seine Kosten und Gefahr so frei- und instand zu halten, dass sie für die Zufahrt und den Einsatz unserer Fahrzeuge und Gerätschaften hinsichtlich Asphaltqualität, Pflasterung, Unterbau, Einbauten, Zufahrtsgenehmigungen im erforderlichen Zustand und der erforderlichen Tragfähigkeit gegeben sind. Für allfällige Schäden an den für die Zufahrt bzw. den Abtransport, die Aufstellung- und Manipulationsflächen wird unsererseits keine Haftung übernommen. Sofern sich dadurch allfällige Schäden im Vermögen bzw. Eigentum Dritter ereignen, hat uns der Besteller/Auftraggeber bezüglich allfälliger Forderungen derselben schad- und klaglos halten. Soweit für die Leistung behördliche Genehmigungen, Zulassungen oder Abnahmen erforderlich sind, müssen diese vom Kunden auf sein Risiko und seine Kosten rechtzeitig eingeholt bzw. veranlasst werden. Werden durch die Leistungserbringung Rechte Dritter berührt, hat der Kunde auf seine Kosten das Einvernehmen mit den Berechtigten herzustellen. Der Kunde ist verpflichtet, uns über alle Umstände der Leistungserbringung rechtzeitig, vollständig und umfassend zu informieren. Er hat uns insbesondere auf alle möglichen Hindernisse hinzuweisen, die im Zuge der Leistungserbringung auftreten könnten. Der Kunde haftet für alle Folgen, die aus der Verletzung dieser Pflichten entstehen. Der Kunde trägt in jedem Fall das gesamte Bodenrisiko selbst. (Kabel-, Gas-, Kanal-, Wasserleitungen etc.). Unsere Arbeiten umfassen keinerlei Nebenleistungen. Sämtliche Nebenleistungen sind gesondert zu beauftragen und zu vergüten. Der Kunde ist für die Bereitstellung der Baustelleninfrastruktur auf eigene Kosten verantwortlich und übermittelt rechtzeitig vor Leistungsbeginn sämtliche erforderlichen Informationen. Der Kunde haftet für alle Folgen, die auf unrichtige oder unvollständige Informationen zurückgehen. Termine und Leistungsfristen sind unverbindlich und lediglich als Richtwerte anzusehen. Schadenersatzforderungen des Kunden oder ein Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden wegen Leistungsverzögerungen sind jedenfalls ausgeschlossen.

Der Kunde übergibt in allen Fällen unaufgefordert sämtliche Unterlagen, die für die Ausführung erforderlich sind. Der Kunde haftet für alle Folgen, die darauf zurückzuführen sind, dass Informationen nicht oder nicht rechtzeitig erteilt werden. Einbauten wie Strom-, Gas-, Wasser- und EDV-Leitungen, etc. hat uns der Kunde nachweislich vor Beginn der Arbeiten schriftlich bekanntzugeben. Alle weiteren Einbauten sind ebenfalls schriftlich bekanntzugeben und vom Kunden freizulegen. Der Kunde ist alleiniger Abfallbesitzer und haftet für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften unabhängig von unserer Tätigkeit. Er ist verpflichtet, uns vor Beginn der Arbeiten alle in diesem Zusammenhang relevanten Unterlagen wie Abfallinformation, Gutachten, etc. vorzulegen und uns schriftlich über alle wesentlichen Tatsachen zu informieren.

Der Kunde gibt uns vor Leistungsbeginn einen Vertreter bekannt, der bevollmächtigt ist, alle für die gesamte Vertragsabwicklung und Vertragsänderungen erforderlichen Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen sowie sofort entsprechende Veranlassungen zu tätigen. Der Kunde ist ohne Zustimmung unserer Geschäftsführung nicht berechtigt, unserem Personal Weisungen zu erteilen, die von der Art und Weise oder vom Umfang unserer Leistungen abweichen. Wir sind nach eigenem Ermessen zum Einsatz von Subunternehmern berechtigt, ohne den Kunden zu informieren. Der Kunde darf ihm bekanntgegebene Subunternehmer nur aus wichtigen Gründen ablehnen, die einen Rücktritt vom Vertrag rechtfertigen würden.

Unsere Kalkulation beruht auf Angaben des Kunden. Preisänderungen bleiben daher vorbehalten. Leistungsabweichungen jeder Art berechtigen uns zur Festsetzung neuer Preise, und zwar auch für Pauschalpreisvereinbarungen. Das gilt sowohl im Fall von Leistungsänderungen, die auf Anordnungen des Kunden beruhen, als auch bei jeder Störung der Leistungserbringung. Preise gelten nur bei Beauftragung des gesamten Angebots. Sämtliche Preise sind Nettopreise. Dazu kommen die Umsatzsteuer und sämtliche Abgaben, Gebühren und Beiträge wie etwa Landschaftsschutzabgabe und Altlastenbeitrag, die unmittelbar bei der Ausführung unserer Leistung anfallen. Sämtliche Rechnungen sind prompt nach Rechnungserhalt fällig. Skonto gewähren wir nur bei ausdrücklicher Vereinbarung. Der jeweilige Rechnungsbetrag muss uns am letzten Tag der Zahlungsfrist gutgeschrieben sein. Für den Fall des Zahlungsverzugs verpflichtet sich der Besteller/Auftraggeber, vom jeweils aushaftenden Forderungsbetrag, Verzugszinsen von 12% p.A. ab jeweiliger Fälligkeit zu bezahlen. Der Besteller/Auftraggeber ist bei Zahlungsverzug weiters verbunden, die Kosten der außergerichtlichen Forderungsbetreibung, wie Mahn-, Auskunfts- und sonstigen Einbringungskosten zu bezahlen. Für den Fall, dass seitens des Kunden noch Außenstände betreffend das Entgelt bestehen sind wir jederzeit berechtigt, bis zur vollständigen Bezahlung des offenen Entgeltes die weiteren Arbeiten einzustellen. Bei jeder Zahlungsverweigerung oder der Nichtbezahlung von Teilrechnungen und Rechnungen sind wir berechtigt, jede weitere Leistung zu verweigern und unter Setzung einer Nachfrist von zwei Wochen vom Vertrag zurückzutreten. Das gilt auch dann, wenn sich die Bonität des Kunden verschlechtert. Ab einer Auftragssumme von € 5.000,– (in Worten: Euro fünftausend) sind wir berechtigt, eine Anzahlung bis zur Höhe von 50% und erst nach Einlangen der Anzahlung die Arbeiten zu beginnen.

Wir leisten ausschließlich dafür Gewähr, dass der Vertragsgegenstand den Vereinbarungen entspricht. Für gewöhnlich
vorausgesetzte Eigenschaften oder eine bestimmte Eignung übernehmen wir keine Haftung. Der Kunde ist verpflichtet,
allfällige Mängel unverzüglich und spätestens innerhalb von acht Tagen ab Lieferung bzw. Leistungserbringung der jeweiligen Teil- oder Einzelleistung schriftlich zu rügen. Unterlassene oder zu spät erstattete Mängelrügen schließen unsere Gewährleistung aus.

Wir haften nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden. In allen anderen Fällen trifft uns keine Haftung. Die Beschränkung gilt nicht für Personenschäden. Jede Haftung ist betragsmäßig auf die zur Verfügung stehende Versicherungsdeckung beschränkt. Wir haften nicht für Schäden, deren Verursacher nicht feststellbar sind, sofern andere Auftragnehmer im Baustellenbereich beschäftigt waren. Wir haften nicht für Schäden, die wegen Weisungen des Kunden oder Anordnungen Dritter, in welcher Form immer, entstanden sind.

Auf die Rechtsbeziehungen mit dem Käufer/Auftraggeber ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden. Erfüllungsort für alle aus diesem Vertrag sich ergebenden Verpflichtungen ist 7100 Neusiedl/See. Als Gerichtsstand für alle sich unmittelbar oder mittelbar aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten wird das für die Marktgemeinde 2421 Kittsee örtlich und sachlich zuständige Gericht vereinbart.